Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Praezink und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Praezink ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

1. Leistungen & Vertragsgegenstand

Praezink erbringt Beratungs-, Umsetzungs- und Enablement-Leistungen zur Verbesserung operativer Leistung in Produktion, Logistik, Service und administrativen Prozessen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung und den dort beschriebenen Liefergegenständen.

2. Vertragsschluss

Angebote von Praezink sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande. Elektronische Form ist ausreichend.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge und Ansprechpartner.
  • Sicherstellung, dass bereitgestellte Daten frei von Rechten Dritter sind und verarbeitet werden dürfen.
  • Benennung einer verantwortlichen Kontaktperson mit Entscheidungsbefugnis.

Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten verursachen.

4. Abnahme

Für Arbeitsergebnisse werden Abnahmekriterien definiert (Definition of Done). Der Kunde prüft innerhalb von 5 Werktagen und rügt etwaige Mängel schriftlich. Erfolgt keine Rüge, gilt die Abnahme als erteilt. Teilabnahmen sind möglich.

5. Änderungen (Change Requests)

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung und Dokumentation in einem Änderungsprotokoll. Termin- und Vergütungsfolgen werden transparent ausgewiesen und vor Umsetzung bestätigt.

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Vergütung gemäß Angebot (Pauschalen je Paket; monatlich bei laufender Begleitung).
  • Zahlungsplan: 50% bei Beauftragung, 50% bei Abnahme (Sprint/System); bei laufender Begleitung monatlich im Voraus.
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto. Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Nebenkosten nach Nachweis.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein unbefristetes, nicht exklusives Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Dokumente, Standards, Vorlagen). Vorbestehende Inhalte, Methoden und Tools bleiben geistiges Eigentum von Praezink; daran werden keine weitergehenden Rechte übertragen.

8. Vertraulichkeit

Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt auch für Beauftragte/Subunternehmer und besteht 3 Jahre über das Vertragsende hinaus.

9. Datenschutz

Praezink verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten rechtmäßig übermittelt werden und entsprechende Informationspflichten erfüllt sind.

10. Gewährleistung & Haftung

Praezink leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung. Bei Pflichtverletzung gelten die gesetzlichen Rechte. Praezink haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Streik, Ausfälle kritischer Infrastrukturen) befreien für die Dauer der Störung von Leistungspflichten. Termine verlängern sich angemessen; Parteien stimmen sich über Folgen ab.

12. Laufzeit & Kündigung

Pakete enden mit Abnahme. Bei laufender Begleitung gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten; anschließend ist eine Kündigung mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: Deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand: Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  • Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform.
  • Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • Abtretung/Subunternehmer: Abtretungen bedürfen der Zustimmung; Einsatz geeigneter Subunternehmer ist zulässig, sofern Verantwortlichkeiten gewahrt und Vertraulichkeits-/Datenschutzpflichten eingehalten werden.

14. Vorrang individueller Abreden

Individuell getroffene Vereinbarungen (insbesondere Angebot/Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichen.

Stand: